zurück


Erwerbstätigkeit für Flüchtende mit Schutzstatus S

Neben humanitären Hilfskonvois gibt es für Arbeitgeber die Möglichkeit, Flüchtende mit dem Schutzstatus S aus der Ukraine anzustellen. Für die Erwerbsaufnahme ist jedoch eine behördliche Bewilligung notwendig

Bitte informieren Sie sich hier über weitere, wichtige Details und wenden Sie sich bei Fragen an:

Fachstelle für Integration
Josef Tömböli
071 788 95 28

oder

Amt für Ausländerfragen
071 788 95 21

Beitragsbild - Erwerbstätigkeit für Flüchtende mit Schutzstatus S