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Viermal JA am 24. November

Am Sonntag, 22. September 2024 stimmt das Schweizer Stimmvolk über vier Vorlagen ab. Der Vorstand des Kantonalen Gewerbeverbandes Appenzell Innerrhoden KGV AI hat für diese Abstimmungsvorlagen viermal die JA-Parole gefasst. Neben dem Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (STEP) empfiehlt der KGV AI auch bei der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) sowie den beiden Mietrechtsrevisionen ein Ja in die Urne einzulegen.

Ja zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (STEP)

Auch wenn keines der sechs Teilprojekte aus dem Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen Appenzell Innerrhoden direkt betreffen, ist es nach Ansicht des KGV AI wichtig, dass die Vorlage angenommen wird. Vom Ausbau der 3. Röhre im Rosenbergtunnel profitiert die gesamte Ostschweiz und somit auch wir in unserem Kanton. Die Überlastung im Strassennetz und vor allem an immer denselben neuralgischen Punkten, hat Ausweichverkehr zur Folge, welche die umliegenden Städte und Dörfer belastet. Ausserdem leidet unter den Staus auch die Wirtschaft massgeblich, denn Personen und Waren kommen oftmals nicht pünktlich am Bestimmungsort an. Weil die Belastung der Nationalstrassen in Zukunft weiter zunehmen wird, will der Bund an gezielten Standorten das Netz ausbauen. Das erachtet der KGV AI als sehr wichtig und hat deshalb einstimmig die JA-Parole gefasst.

Ja zu den beiden Mietrechtsrevisionen; Untermiete und Kündigung wegen Eigenbedarfsiative

Die beiden Mietrechtsrevisionen schaffen mehr Rechtssicherheit und verhindern Missbrauch sowohl bei der Untervermietung als auch beim Eigenbedarf. Die Anpassungen betreffen nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse, tragen jedoch dazu bei, klare und faire Regelungen zu schaffen, wo bislang Unsicherheit und Missbrauch möglich waren. Auf diese Weise verbessern sie indirekt auch die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. Von den Änderungen profitieren zudem KMU, die als Eigentümer und Vermieter bisher unter den unklaren Vorgaben bei der Untervermietung und beim Eigenbedarf zu leiden hatten. Deshalb stimmt der Vorstand des KGV AI Ja zu beiden Vorlagen.

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) beseitigt Fehlanreize im Gesundheitswesen und vereinfacht das Finanzierungssystem. Diese Vorlage ist das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses zwischen verschiedenen Akteuren und stellt einen tragfähigen Kompromiss dar, der von Ärzteverbänden, Spitälern, Pflegeheimen, Spitex-Organisationen und Krankenversicherern unterstützt wird. Die Reform soll dazu beitragen, die Gesundheitskosten langfristig besser zu kontrollieren.

Beitragsbild - Viermal JA am 24. November