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Volksabstimmungen vom 22. September – KGV AI empfiehlt einmal Nein und einmal Ja

Am Sonntag, 22. September 2024 stimmt das Schweizer Stimmvolk über zwei Vorlagen ab. Der Vorstand des Kantonalen Gewerbeverbandes Appenzell Innerrhoden KGV AI hat für diese Abstimmungsvorlagen die Parolen gefasst und sagt Nein zur Biodiversitätsinitiative und Ja zur Reform der Beruflichen Vorsorge.

Nein zur Volksinitiative ‚Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)‘

Dass die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume in unserem Land schützenswert ist, steht ausser Frage. Die Biodiversitätsinitiative geht für den KGV AI jedoch zu weit, da sie grosse Teile unseres Landes unantastbar machen möchte und dadurch ein Nachteil für die einheimische Wirtschaft, die Landwirtschaft, den Wohnungsbau und die Energieversorgung entsteht. Die einheimische Versorgung würde geschwächt und die Abhängigkeit vom Ausland erhöht, was es zu vermeiden gilt. Bereits jetzt investiert der Bund rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt und Bund und Kantone setzten einen Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität um. Deshalb empfiehlt der KGV AI, die Initiative abzulehnen.

Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge

Viele Menschen erhalten neben der AHV auch eine Rente von ihrer Pensionskasse als wichtige Ergänzung. Die Reform der beruflichen Vorsorge sieht vor, Menschen mit tiefen Einkommen oder Teilzeitarbeitende im Alter besser zu stellen. Durch die niedrigere Eintrittsschwelle in die Pensionskasse und mit der Erhöhung des versicherten Lohnes wären viele Personen, vorwiegend Frauen, neu oder besser versichert. Wegen der steigenden Lebenserwartung beziehen Schweizerinnen und Schweizer zudem länger eine Rente und die berufliche Vorsorge muss zunehmend querfinanziert werden. Durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der obligatorischen Vorsorge erhöht sich das Altersguthaben und die Renten sind wieder ausreichend und langfristig finanziert. Aus diesen Gründen stimmt der KGV AI ja zur Reform der beruflichen Vorsorge.

Ja zum Stromversorgungsgesetz (Mantelerlass)

Der Mantelerlass fördert schnell eine vielfältige inländische Stromproduktion und reduziert die Abhängigkeit von Öl und Gas. Er setzt auf regionale und dezentrale Wertschöpfung und Investitionen ohne zusätzliche Kosten für die Bevölkerung. Die Vorlage schützt Grundversorgte vor starken, externen Energie- und Strompreisschwankungen. Das Gesetz definiert klare Regeln für die Nutzung erneuerbarer Energien und legt fest, wo Natur- und Landschaftsschutz Vorrang haben und wo eine Abwägung nötig ist. Aus diesen Gründen hat der Vorstand des Kantonalen Gewerbeverbandes AI die Ja-Parole gefasst.

Nein zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
Der Vorstand des Kantonalen Gewerbeverbandes von Appenzell Innerrhoden lehnt die Volksinitiative «Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ab, da das Grundrecht auf persönliche Freiheit bereits in der Bundesverfassung verankert ist und niemand gegen seinen Willen zur Impfung gezwungen werden kann. Zudem gefährdet die Initiative das staatliche Gewaltmonopol und damit die öffentliche Sicherheit.

Nein zur «Kostenbremse-Initiative»
Die Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen ist wichtig. Die Koppelung der Kosten der Grundversicherung an die Wirtschafts- und Lohnentwicklung, wie es die Kostenbremse-Initiative fordert, ist jedoch unzureichend. Die demographische Alterung und der medizinisch-technische Fortschritt treiben die Kosten stärker als die Durchschnittslöhne. Das Parlament hat einen subtileren Gegenvorschlag erarbeitet, der wahrscheinlich in Kraft tritt, falls die Initiative scheitert, und eine kostendämpfende Wirkung ohne drastische Massnahmen entfaltet. Der Vorstand hat daher die Nein-Parole zur Kostenbremse-Initiative gefasst.


Nein zur «Prämien-Entlastungs-Initiative»

Ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt der Vorstand des KGV AI die Prämienentlastung-Initiative. Angesichts der angespannten Bundes- und Kantonsfinanzen kann es nicht angehen, Mehrausgaben zulasten der öffentlichen Finanzhaushalte in der Höhe von einigen Milliarden Franken zu beschliessen. Insbesondere der Bund wäre nicht in der Lage, solche Mehrausgaben zu tragen oder durch Sparprogramm aufzufangen. Steuererhöhungen wären wohl unumgänglich.

Beitragsbild - Volksabstimmungen vom 22.  September – KGV AI empfiehlt einmal Nein und einmal Ja